1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1. a) Für die Geschäftsbedingungen zwischen Media Graphics GmbH, Im Bärengarten 15, 60599 Frankfurt am Main, (nachfolgend „Media Graphics“ oder „Agentur“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen gelten nur, soweit Media Graphics ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (per Briefpost oder E-Mail) zustimmt.
2. b) Der konkrete Vertragsgegenstand und die Leistungspflichten der Parteien ergeben sich aus dem individuellen Leistungsangebot von Media Graphics.
3. c) Soweit nicht ausdrücklich im Angebot von Media Graphics einbezogen, sind Leistungen, die nicht unmittelbar von Media Graphics erbracht werden, nicht Teil der vertraglich vereinbarten Vergütung, sondern sind vom Kunden gesondert zu zahlen. Hierzu zählen Rechteeinräumung von Inhalten Dritter (bspw. Stockmaterial), rechtliche Prüfungen, Produktionskosten (Audio/Video), Übersetzungen und sonstige vergleichbare Leistungen Dritter, sowie bei Angebotserstellung unvorhergesehene Reisekosten.
4. d) Es bestehen keine Pflichten seitens Media Graphics, editierbare Originaldaten herauszugeben. Dies erfolgt nur auf Wunsch des Kunden gegen Entgeltzahlung, die gesondert zu vereinbaren ist.
5. e) Media Graphics ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Erfüllungsgehilfen für die Vertragserfüllungeinzusetzen, ohne dass es eine entsprechende Pflicht gibt, den Kunden darüber zu informieren.
6. f) Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
2. Angebotserstellung, Vertragsschluss
1. a) Leistungsangebote von Media Graphics sind unverbindlich, was bedeutet, dass sich Preis und Ausführung der angebotenen Leistung ändern können.
2. b) Soweit Media Graphics die Konditionen für einen Auftrag per Kostenvoranschlag mitteilt, stellt dies daher kein rechtlich bindendes Angebot dar. Erst wenn der Kunde mit den Konditionen von Media Graphics einverstanden ist, liegt darin ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages vor sobald dieses an- oder vollständig vergütet wurde. Die Vergütung bzw. Zahlung Erfolgt lediglich in der Währung: Euro.
3. c) Ein Vertrag kommt somit erst zustande, soweit Media Graphics dieses Angebot des Kunden annimmt. Dies kann wahlweise per Post oder E-Mail erfolgen.
3. Vertragspflichten
1. a) Der Kunde stellt Media Graphics die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte in digitaler Form zur Verfügung. Media Graphics ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit dem Vertragsgegenstand verfolgten Zweck zu erreichen. Des Weiteren ist Media Graphics für sämtliche Inhalte, die der Kunde im Rahmen des Vertrages und der Vertragsanbahnung bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist
Media Graphics nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße (bspw. Marken- und Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte) zu überprüfen; hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Kunden.
2. b) Media Graphics bemüht sich, Werbeinhalte sofort zu löschen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass diese rechtswidrig sind bzw. Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für Rechtswidrigkeit oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden oder sonstige Dritte Maßnahmen gleich welcher Art gegen Partner, Anbieter und/oder Media Graphics ergreifen und sich diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit bzw. einer Rechtsverletzung durch die Werbeinhalte stützen.
3. c) Sollten Dritte Media Graphics wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Kunden resultieren, verpflichtet sich dieser, Media Graphics von jeglicher Haftung freizustellen und Media Graphics die Kosten zu ersetzen, die der Agentur wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
d) Bei Designleistungen ist Media Graphics verpflichtet bis zu 2 Runden für das Masterlayout zu erbringen. Für den Entwurf von Printmaterialen gelten ebenfalls bis zu 3 Entwürfe inklusive. Sollte der Kunde nach der zweiten Runde, bzw. mit den drei Entwürfen weiterhin nicht zufrieden sein, hat sowohl er als auch Media Graphics die Möglichkeit das Projekt an dieser Stelle zu kündigen. Für den Fall der Kündigung, verzichtet Media Graphics freiwillig auf die Bezahlung der restlichen Projektsumme. Alle anderen schon erbrachten Leistungsposten (wie z.B. die Konzeptions-, Design- und Programmierungsphase) bleiben davon unberührt und sind vom Kunden vertragsgemäß zu vergüten.
4. Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung
1. a) Die ordentliche Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Individualvertrag der Parteien.
2. b) Bei Verträgen mit einer festgelegten Laufzeit ist die ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von ein (1) Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit für beide Vertragsparteien möglich, andernfalls verlängert sich der Vertrag erneut um die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit.
3. c) Nach Beendigung des Vertrages hat sich der Kunde seine Daten selbstständig zu sichern. Eine Übermittlung der vom Kunden auf dem Computer-Speicherplatz abgelegten Inhalte und Daten auf einen Datenträger oder per elektronischen Versand ist keine Pflicht von Media Graphics und daher gesondert zu vereinbaren.
4. d) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch eine der Parteien ist Media Graphics berechtigt, die für die Zustellung der vom Kunden auf dem Computer-Speicherplatz abgelegten Inhalte an den Kunden entstehenden Kosten, von dem Kunden Zug-um-Zug gegen Herausgabe der Daten zu verlangen.
5. e) Der Vertrag kann vorzeitig von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Erhebliches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung gilt als wichtiger Grund.
6. f) Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne dass Media Graphics diesen Grund zu vertreten hat, steht der Agentur die vertraglich vollständige vereinbarte Vergütung ohne Abzug für evtl. ersparte Leistungen und Aufwendungen zu.
7. g) Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund und hat Media Graphics diesen Grund zu vertreten, so steht der Agentur die vereinbarte Honorierung nur für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil zu.
5. Vergütung
1. a) Die Höhe der Vergütung (gleichgültig, ob es sich um Pauschal- oder Stundenvergütung handelt) ergibt sich aus dem Angebot von Media Graphics. Angegebene Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreis).
2. b) Media Graphics behält sich das Recht vor, Vorschuss- und/oder Teilzahlungen nach dem Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen zu verlangen. Zwischenrechnungen sind ebenfalls innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig.
3. c) Im Falle eines von Media Graphics nicht verschuldeten temporär abgegrenzten Projektstillstandes behält sich Media Graphics das Recht vor Teilzahlungen für erbrachte Leistungen zu verlangen. Demnach kann Media Graphics eine Teilzahlung für die bereits erbrachten Leistungen verlangen, wenn der Kunde 10 % eines verbindlich vereinbarten Leistungszeitpunktes seiner Mitwirkungspflicht überschritten hat. Liegt ein Überschreiten von 50 % des vereinbarten Zeitpunktes durch den Kunden vor, oder kommt das Projekt auf unbestimmte Zeit zum Erliegen, kann Media Graphics die gesamte Projektsumme in Rechnung stellen.
6. Abnahme
a) Der Kunde ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist schriftlich (per E-Mail oder in Textform) zu erklären. Erfolgt die Abnahme trotz Aufforderung und vertraglich erbrachter Leistungen nicht schriftlich innerhalb von 14 Tagen seitens des Auftraggebers, und werden keine Einwände gegen die Abnahme schriftlich vorgebracht, so gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.
2. b) Während der Fertigstellungsphase ist Media Graphics berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der erbrachten Leistung zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
3. c) Die Nutzung der Vertragsleistung durch den Kunden stellt ebenfalls eine stilllegende Abnahme dar.
4. d) Die Wartung und Pflege von Inhalten nach Vertragserfüllung muss gesondert bei Media Graphics in Auftrag gegeben werden.
5. e) Fordert der Kunde Media Graphics auf, eine Webseite online zu schalten, dann sichert er zu, dass er zuvor die vollständige Seite rechtlich überprüft hat.
7. Allgemeine Leistungsbeschreibung und Vertragspflichten bei Serverleistungen
1. a) Media Graphics ist nicht verpflichtet, dem Kunden die jederzeitige Speicherung von Daten auf dem bereitgestellten Speicherplatz durch Zugriff auf den Server zu ermöglichen.
2. b) Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Kunden kein bestimmter, räumlich abgegrenzter Speicherraum zur Verfügung gestellt wird. Media Graphics ist aber verpflichtet, auf einem Server dauerhaft Speicherplatz im vereinbarten Umfang für den Kunden zum Gebrauch bereitzuhalten wenn der Kunde ein entsprechendes Hosting Paket gebucht hat.
3. c) Media Graphics bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, soweit diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Miss- brauch zu verhindern, oder Media Graphics aufgrund gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet ist.
4. d) Der Kunde erhält keinen Zugriff auf Systemkonfigurationen oder Softwarekomponenten des Serversystems. Die Verantwortlichkeit an diesen Stellen liegt somit klar bei Media Graphics. In Absprache mit dem Kunden kann an bestimmten Stellen hiervon abgewichen werden. In diesen Fällen geht die Verantwortlichkeit für die betroffenen Komponenten an den Kunden.
5. e) Media Graphics gewährleistet eine vertraglich vereinbarte Erreichbarkeit der Server von 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Media Graphics liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht zu erreichen ist. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität durch Gründe gefährdet, die nicht im Verantwortungsbereich von Media Graphics liegen.
6. f) Zum Leistungsbereich „Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Störungsbearbeitung“ gilt Folgendes:
1. (1) Für die bereitgestellten Dienste garantiert Media Graphics im Jahresmittel die oben genannte Verfügbarkeit. Die Störungs-bearbeitung beginnt unmittelbar nach der Feststellung grundlegender Probleme im Betrieb der Server. Als grundlegende Probleme werden alle Probleme angesehen, die die Nutzung der Dienste merkbar einschränken (z.B. Nicht- Erreichbarkeit der Serverdienste, stark verschlechterte Performance im Vergleich zum Normalbetrieb).
2. (2) Alle Störungen werden während der Geschäftszeiten durch den Support von Media Graphics angenommen und bearbeitet.
3. (3) Aufgrund der Komplexität von Hardware- und Softwareanwendungen, Netzwerken und spezifischen Konfigurationen kann
Media Graphics nicht für einen Erfolg der Fehlerbehebung einstehen, d.h. trotz des besten Bemühens von Media Graphics kann es vorkommen, dass Fehler durch die Umsetzung des Supports beim Kunden nicht behoben werden können. Sämtliche Supportleistungen werden insofern als Dienstvertrag erbracht.
7. g) Nutzt der Kunde mehr Serverleistung (CPU-Rechenzeit) als zwischen den Vertragsparteien vereinbart hat Media Graphics bei fortdauernder Beeinträchtigung trotz Anmahnung die Möglichkeit, dem Kunden ein leistungsstärkeres Paket zu berechnen. Widerspricht der Kunde der Vertragsanpassung nicht ausdrücklich binnen zwei Wochen nach Mitteilung über die
erforderliche Anpassung, dann gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht der Kunde der Anpassung, steht Media Graphics das Recht zu, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.
8. Pflichten des Kunden bei Serverleistungen
1. a) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden von Media Graphics, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Dazu gehört auch die Pflicht des Kunden, dass er nur Software mit aktuellen Sicherheitsstandards verwendet, um die Serverstabilität, die sich aus Sicherheitsmängeln ergeben kann nicht zu gefährden. Das bedeutet auch, dass der Kunde für Aktualisierung von ihm eingesetzter Software selbst verantwortlich ist.
2. b) Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Einhaltung des TMG, vorgeschriebene Angaben auf seiner Website zu machen.
3. c) Die vom Webserver abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die, bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Kennzeichen- und Urheberrechte) verstoßen.
4. d) Dem Kunden ist es auch nicht gestattet erotische oder pornographische Inhalte anzubieten, ausschließlich einen Downloadserver zu betreiben, unerlaubte E-Mail Werbung zu versenden, sowie Scripte einzusetzen, die die Serverstabilität gefährden können, soweit dies über den von Media Graphics zu Verfügung gestellten Speicherplatz geschieht.
5. e) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Daten vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung der Daten resultiert. Sollten infolge Verschuldens des Kunden unberechtigte Dritte Leistungen von Media Graphics nutzen, haftet der Kunde Media Graphics gegenüber auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
6. f) Soweit nicht anderweitig vertraglich geregelt, ist es die Pflicht des Kunden, alle seine Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Daten- sicherung soll vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten von Media Graphics, soweit diese rechtzeitig durch angekündigt worden sind. Der Kunde verpflichtet sich selbst erstellte Sicherungskopien nicht auf dem Webserver zu speichern.
7. g) Der Kunde verpflichtet sich, Media Graphics von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat, und/oder dem vertragswidrigen Zweckentfremdung der bereit gestellten Serverleistungen resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, Media Graphics von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
9. Leistungsstörungen
1. a) Für Leistungsstörungen ist Media Graphics nur verantwortlich, soweit diese die in dem Vertrag zwischen den Parteien vereinbarten Leistungspflichten betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Webserver aufgespielten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist Media Graphics ohne einer hiervon abweichenden Regelung nicht verantwortlich.
2. b) Störungen hat Media Graphics im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, Media Graphics für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde Media Graphics eine angemessene Nachfrist zu setzen.
3. c) Wird die Funktionsfähigkeit des Webservers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist Media Graphics von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet.
10. Sperrung von Inhalten
1. a) Media Graphics ist berechtigt, den Zugriff auf die vom Kunden auf dem vertragsgegenständlichen Computer-Speicherplatz abgelegte Inhalte zu sperren, wenn ein hinreichender Verdacht auf die Verbreitung rechtswidriger Inhalte vorliegt.
2. b) Media Graphics ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei einer berechtigten Sperrung fristlos zu kündigen. Dazu hat er zunächst den Kunden erfolglos zur Abhilfe aufzufordern. Eine solche Abmahnung ist bei schweren Verstößen entbehrlich. Die Kündigung ist innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund zu erklären. Bisher erbrachte Leistungen von Media Graphics bleiben hiervon unberührt und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
3. c) Media Graphics ist ebenfalls zur Sperrung der Inhalte berechtigt, wenn der Kunde sich mit dem Ausgleich der Rechnungsforderung von Media Graphics in Verzug befindet und er bereits zwei Mal angemahnt wurde mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Sperrung bei fortgesetztem Verzug.
11. Registrierung von Domains
1. a) Beauftragt der Kunde Media Graphics mit der Registrierung einer Domain, so muss der Kunde vor Erteilung des Auftrages sicherstellen, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.
2. b) Media Graphics hat auf die Vergabe einer Domain durch die jeweilige Vergabestelle keinen Einfluss. Media Graphics übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragte Domain auch zugeteilt werden und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist und/oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskunft von Media Graphics darüber, ob eine bestimmte Domain registrierbar ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters.
12. Nutzungsrechte
1. a) Media Graphics überträgt dem Kunden das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Leistung. Weitere Nutzungsrechte von in Verbindung mit der Vertragsleistung hergestellten Unterlagen wie z.B. Druckunterlagen, Zeichnungen, Grafiken, Bilder, Ton- und/oder Bildaufnahmen, Softwaredaten etc., auch Entwürfe, werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung an den Kunden übertragen.
2. b) Das von Media Graphics eingeräumte Nutzungsrecht schließt das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an dritte Unternehmen ein.
3. c) Media Graphics verzichtet im Rahmen der Rechteeinräumung nicht auf das Recht der Namensnennung, soweit nicht anderweitig ausdrücklich mitgeteilt (§ 13 UrhG).
4. d) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
5. e) Zieht Media Graphics zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird die Agentur deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden auf dessen Kosten zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist berechtigt, Einsicht in die mit Dritten geschlossenen Verträge, die zur Erfüllung dieses Vertrags nötig sind, zu nehmen.
6. f) Media Graphics behält sich vor, die erbrachte Leistung unter Nennung des Kunden mit seinem Unternehmenslogo als Referenz zu nutzen.
13. Haftungsbeschränkung, Gewährleistung
a) Der Media Graphics haftet unbeschränkt,
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
– im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
2. b) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung desVertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Media Graphics der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
3. c) Eine weitergehende Haftung von Media Graphics besteht nicht.
4. d) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter,Vertreter und Organe von Media Graphics.
5. e) Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, welches einen Monat nachErledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernimmt Media Graphics keine Haftung.
6. f) Für Mängel der erbrachten Leistung haftet Media Graphics nach Maßgabe der gesetzlichenBestimmungen. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr.
14. Änderungen dieser AGB
1. a) Media Graphics ist berechtigt, die AGB zu ändern. Die Anpassung erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen und wenn es das vertragliche Gleichgewicht des Kunden zu Media Graphics nicht stören wird. Solche Gründe können zum Beispiel rechtliche sowie technische Veränderungen, Erfahrungen mit Kundenverhalten oder unbeabsichtigte Lücken in den Klauseln sein. Die Änderung wird dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt.
2. b) Der Kunde ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs behält sich Media Graphics uns das Recht vor, das bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.
3. c) Die Änderungen gelten als anerkannt und verbindlich, wenn der Kunde den Änderungen innerhalb von 14 Tagen nicht ausdrücklich gegenüber Media Graphics widersprochen hat.
15. Verschwiegenheit
1. a) Alle Informationen, die Media Graphics im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt werden, werden strikt vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn des zur Projektbearbeitung notwendig ist.
2. b) Der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen Media Graphics betreffend strikt vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher abgesprochen wird. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
16. Abtretung, Aufrechnung, Schriftform
1. a) Der Nutzer darf Ansprüche gegen Media Graphics nur nach dessen schriftlicher Zustimmung auf Dritte übertragen.
2. b) Der Nutzer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
3. c) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.
17. Gerichtsstand, Erfüllungsort, geltendes Recht, Vertragssprache
1. a) Als Gerichtsstand wird Hanau festgelegt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
2. b) Der Erfüllungsort ist Ortsunabhängig und kann durch Media Graphics von überall auf der Welt ausgeführt werden.
3. c) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
4. d) Die Vertragssprache ist deutsch.
18. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind gehalten, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der das vertraglich gewollte Ergebnis am besten erreicht wird.
Stand 01.07.2019
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